An 4 Standorten der Lebenshilfe Kärnten gibt es Wohn-Häuser.
Diese Wohn-Häuser sind barrierefrei. Barrierefrei bedeutet, dass es keine Hindernisse gibt. Beispielsweise sind diese Wohn-Häuser auch für Rollstuhl-Fahrer geeignet.
In den Wohn-Häusern gibt es 1 Bett und 2 Bett-Zimmer.
Die Bewohnenden können mitentscheiden, wie ihr Zimmer eingerichtet wird.
Die Bewohnenden bekommen Unterstützung von den Begleiterinnen und Begleitern.
Es ist rund um die Uhr jemand zum Helfen da.
Das kann man auch als begleitetes Wohnen bezeichnen.
In den Wohn-Häusern ist das Zusammen-Leben wie in einer Familie.
Die Bewohnenden haben auch Nachbarn.
Viele gehen einer Beschäftigung in einer Lebenshilfe-Werkstätte nach.
Wenn Du am Wochen-Ende nach Hause fahren möchtest, ist das möglich.
Alle 2 Wochen-Enden darf man nach Hause fahren.
In einer Trainings-Wohnung kannst Du wohnen, wenn Du ausprobieren möchtest, wie das selbstständige Wohnen funktioniert.
Man kann das auch als Wohn-Training bezeichnen.
Du trainierst, wie man wohnt.
Es sind aber Personen da, die dich unterstützen, wenn du Hilfe brauchst.
Du kannst in einer Trainings-Wohnung wohnen, nachdem Du im Wohn-Haus gewohnt hast.
Wenn das Wohnen in der Trainings-Wohnung gut funktioniert, kannst Du danach in eine Wohn-Gemeinschaft oder in eine eigene Wohnung ziehen.
Du bist in einer Trainings-Wohnung aber nicht ganz alleine.
Regelmäßig kommt Dich eine Begleiterin oder ein Begleiter besuchen.
Du kannst auch weiterhin an Deinen Standort essen.
In Wohn-Gemeinschaften kannst Du wohnen, wenn Du schon erfolgreich in einer Trainings-Wohnung gewohnt hat.
Hier wohnst Du mit anderen Menschen zusammen.
Die Bewohnenden führen gemeinsam einen Haushalt.
Man bekommt aber auch Hilfe, wenn man sie braucht.
In einer Wohn-Gemeinschaft wohnst Du aber schon sehr selbstständig.
Das heißt, man braucht wenig Hilfe.
Die Wohnungen der Wohn-Gemeinschaften sind auch barrierefrei.
Das heißt, es gibt keine Hindernisse.
Menschen mit Rollstuhl haben keine Probleme, da es Hilfestellungen in der Wohnung gibt.
Es gibt eine Kurzzeit-Begleitung für erwachsene Menschen mit einer Behinderung.
Das ist zum Beispiel: wenn Deine Eltern auf Urlaub fahren oder ins Krankenhaus müssen.
Dann kannst Du während dieser Zeit die Kurzzeit-Begleitung in einem Wohn-Haus der Lebenshilfe in Anspruch nehmen.
Du kannst da auch in einer Werkstätte arbeiten.
Du musst hier einen Antrag beim Amt machen.
Ein Antrag ist ein Brief oder Formular.
Das musst du ausfüllen und an das Amt schicken.
Das Amt ist die Kärntner Landes-Regierung.
Wenn das Amt die Kurzzeit-Begleitung erlaubt, musst du nichts zahlen.
Das Land übernimmt die Kosten für 28 Tage Kurzzeit-Begleitung im Jahr.
Das heißt, Du kannst die Kurzzeit-Begleitung 4 Wochen im Jahr nutzen und musst dafür nichts zahlen.
Die 4 Wochen kann man auch aufteilen.
Man muss aber mindestens 3 Tage in einem nehmen.
Wenn Du noch mehr Fragen hast, kannst Du die Angehörigen-Beratung der Lebenshilfe Kärnten fragen.
Die Telefon-Nummer ist: 0463 33281 1011.
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