Was wäre, wenn es einen inklusiven Arbeitsmarkt gäbe, und Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit hätten, selbstständig ihren Lebensunterhalt zu verdienen? Was wäre, wenn das Unterstützungsangebot für alle so abgestimmt ist, dass jeder Mensch die freie Wahl hätte, ob er am Arbeitsmarkt Fuß fassen möchte? Was wäre, wenn jeder Mensch eigene Mittel zur Verfügung hätte, um sein Leben selbst zu gestalten? Dann würde Inklusion gelebt werden!
Genau das versucht das Projekt 27 für Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen. Die Lebenshilfe Kärnten möchte Menschen mit Behinderung die Möglichkeit bieten, in einem durchlässigen Arbeitsmarkt zu arbeiten. Was bedeutet ein durchlässiger Arbeitsmarkt? Ein durchlässiger Arbeitsmarkt bedeutet die Möglichkeit, von Werkstätten in den zweiten oder sogar ersten Arbeitsmarkt zu wechseln und bei Bedarf auch wieder zurückkehren zu können. Dies ist momentan nämlich für Menschen mit Behinderung, die in Werkstätten beschäftigt sind, nicht möglich. Sie erhalten für ihre Tätigkeiten in den Werkstätten auch keine angemessene Entlohnung, sondern nur ein Taschengeld und sind auch nicht sozialversichert. Wenn man nicht sozialversichert ist, bedeutet das, dass man keinen Anspruch auf Pension oder Arbeitslosenversicherung hat.
Ganz ehrlich: wer möchte so beschäftigt sein? Genau, niemand – auch Menschen mit Behinderungen möchten das nicht: deshalb begleiten wir im Rahmen des Projektes 27 Menschen mit Behinderung auf ihrem Weg zum ersten Arbeitsmarkt. Unterstützt wird das Projekt von der EU – ESF+ und dem Amt der Kärntner Landesregierung, Abt. 4 und Abt. 11.
Über den Stand des Projektes werden Sie regelmäßig auf dieser Seite informiert.
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Der Name „Projekt 27“ symbolisiert zum einen, dass es ein Pilotprojekt in Österreich ist und zum anderen, dass der Inhalt des Projektes sich am Artikel 27 der UN-BRK orientiert:
Artikel 27 – Arbeit und Beschäftigung
(1) Die Vertragsstaaten anerkennen das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit; dies beinhaltet das Recht auf die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, integrativen und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder angenommen wird. (https://www.behindertenrechtskonvention.info/arbeit-und-beschaeftigung-3921/)
Mit Oktober 2023 werden 20 Menschen mit Behinderung über die Lebenshilfe Kärnten angestellt und erproben unter Begleitung von kompetenten Trainerinnen und Placement-Mitarbeiterinnen den ersten Arbeitsmarkt, um zu erfahren, welche Möglichkeiten an Beschäftigungen es eigentlich gibt. In Praktika können Menschen mit Behinderung erste Erfahrungen sammeln und herausfinden, welche Beschäftigungen ihnen zusagen.
Die Trainerinnen erlernen notwendige Schlüsselqualifikationen und Softskills, um die Anforderungen des Arbeitsmarktes zu erfüllen. Die Placement-Mitarbeiterinnen sind sozusagen das Bindeglied zwischen Arbeitgeber und TeilnehmerInnen. Sie klären potenzielle Arbeitgeber über die Vorteile und Herausforderungen einer Anstellung von Menschen mit Behinderung auf, bauen Barrieren und Hemmschwellen ab und unterstützen bei Bedarf bei der Gestaltung neuer Arbeitsplätze in Betrieben mit. Außerdem umfasst ihr Aufgabengebiet, dass sie die TeilnehmerInnen bei den Praktika und später an die Arbeitsplätze begleiten mit dem Ziel, sie an die größtmögliche Selbstständigkeit heranzuführen.
20 Menschen mit Behinderungen, die momentan in den Werkstätten der Lebenshilfe Kärnten beschäftigt sind, nehmen am Projekt 27 teil.
Weil jeder Mensch das Recht darauf hat (Art. 27 UN-BRK) für seine Arbeitsleistung eine angemessene Entlohnung zu erhalten. Taschengeld ist nun mal keine angemessene Entlohnung.
Das 2-Säulen-Modell ist eine Idee, wie Menschen mit Behinderungen für ihre Arbeitsleistung ein Gehalt bekommen könnten. Das Modell wird im Podcast "Vision Inklusion" der Lebenshilfe Kärnten genau erklärt. Eine ausführliche Erklärung zum 2-Säulen-Modell gibt es hier.
Zunächst erhalten sie einen Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin, der/die eine soziale Bereicherung für das gesamte Team ist. Die Offenheit und häufige Unvoreingenommenheit von Menschen mit Behinderung bringt neue Perspektiven und Dynamiken ist Team, die von Leichtigkeit gekennzeichnet ist und sich positiv auf die Arbeitsleistung aller auswirken kann.
Außerdem bringt die Einstellung von Menschen mit Behinderung häufig auch wirtschaftliche Vorteile, die vom Betrieb genützt werden können. Welche das sind, da berät sie gerne eine unserer Placement-Mitarbeiterinnen.
Placement Unterkärnten:
Tanja Gratzer
Lebenshilfe Kärnten
Morogasse 20/1
9020 Klagenfurt
Mobil: +43 (0) 676 848 380-262
Email: t.gratzer@lh-k.at
Placement Oberkärnten:
Bettina Ragogna
Lebenshilfe Kärnten
Morogasse 20/1
9020 Klagenfurt
Mobil: +43 (0) 676 848 380-264
Email: b.ragogna@lh-k.at
Wir erhoffen uns im Wesentlichen zwei Dinge: das ist zum einen, das ein inklusiver und durchlässiger Arbeitsmarkt für alle Menschen entstehen kann und so Inklusion am Arbeitsmarkt gelebt werden kann. Und zum anderen, dass Barrieren, Hemmschwellen und Vorurteile gegenüber Menschen mit Behinderungen abgebaut werden und in den Hintergrund rücken. Nur so kann Inklusion zum Leben erweckt werden.
Anna Eder-Tazreiter
Lebenshilfe Kärnten Gemeinnützige Betriebs GmbH
Morogasse 20
9020 Klagenfurt am Wörthersee
E: a.eder-tazreiter@lh-k.at
T: +43 (0)676/848 380 203
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