Bestehend aus acht Personen mit verschiedenstem Hintergrund verfolgt die Zusammensetzung des Vorstandes der Lebenshilfe Kärnten das Prinzip des Dreiergespräches zwischen Menschen mit intellektuellen Behinderungen, ihren Angehörigen sowie den Dienstleistern. Somit wird das gegenseitige Verständnis für unterschiedliche Perspektiven sichergestellt und gefördert.

Das Zusammenwirken von ehrenamtlicher und hauptamtlicher Arbeit ist ein wesentliches Qualitätsmerkmal der wirkvollen Arbeit in der Lebenshilfe Kärnten. Denn nur mit einem ganzheitlichen Blick auf die Situation können Dinge in Bewegung gesetzt werden. So vertritt die Lebenshilfe Kärnten nicht nur die Interessen von Menschen mit Behinderungen, sondern im Zusammenspiel auch jene von Angehörigen. Ziel ist es, die Lebensqualität nachhaltig zu verbessern, indem alle Bereiche der Gesellschaft – von der Politik über die Wirtschaft bis hin zum ehrenamtlichen Engagement – für die Anliegen und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen sensibilisiert werden.

 

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    Vorstand und Geschäftsführung

    Geschäftsführung:
    Silke Ehrenbrandtner, MBA

    Vorstand:

    • Mag. Anton Henckel-Donnersmarck, Präsident
    • Mag. Klaus Thuller, Vizepräsident und Kassier
    • Dr. Wolf-Dieter Vogelleitner, 2. Vizepräsident, Schriftführer
    • Mag. Georg Niedersüß, Kassier-Stellvertreter
    • Maria Schallehn, Schriftführer-Stellvertreterin
    • Lieselotte Pachinger, ordentliches Vorstandsmitglied
    • Ernestus Vrisk, ordentliches Vorstandsmitglied
    • Oskar Obkircher / Stellvertretung Jasmin Schwab, ordentliches Vorstandsmitglied
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    Der Angehörigenbeirat

    So wirken neben den Selbstvertretern auch ein Angehörigenbeirat als Interessensvertretung für Menschen mit Behinderungen. Aus allen Lebenshilfe-Vereinen in Österreich arbeiten ehrenamtliche Vorstandsmitglieder im Österreichischen Angehörigenbeirat der Lebenshilfe mit und vertreten damit die Interessen der Angehörigen im Trialog (Menschen mit Behinderung – Geschäftsführung – Angehörige). 

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    Was sind die Aufgaben des Angehörigenbeirates?

    Der Angehörigen-Beirat hat im Wesentlichen zwei Aufgabenbereiche:

    • die beratende und unterstützende Funktion bei der Entscheidungsfindung des Bundesverbandes
    • die Erarbeitung von Themen, die Angehörige unmittelbar betreffen

     

    Die beratende und unterstützende Funktion kommt vor allem bei grundsätzlichen und strategischen Themen zum Tragen. Der Beirat empfiehlt dem Präsidium die allenfalls notwendige Bereitstellung von Ressourcen (Arbeitszeit, Sachaufwendungen).
    Der Beirat kann dem Präsidium die Einrichtung von Projektgruppen empfehlen, um effizient Ergebnisse zu erzielen. Das Gremium der Angehörigen tagt vier Mal im Jahr. Die Entscheidungen des Beirats orientieren sich dabei stets am gemeinsamen Leitbild des Bundesverbandes Lebenshilfe Österreich.

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