Klient im Boot

Freizeitassistenz

Klient neben Rollstuhl im Boot

Das Angebot der Freizeitassistenz richtet sich an Menschen mit Behinderungen, die im Familienverband oder in einer selbstständigen Wohnform leben (d.h. die keine begleitete Wohndienstleistung in Anspruch nehmen). Ziel der Freizeitassistenz ist es, erwachsenen Menschen mit intellektuellen und/oder mehrfachen Behinderungen (auch Rollstuhlfahrerinnen und -fahrern) einen Zugang zu individuellen Freizeitaktivitäten zu ermöglichen.

Was wir Ihnen bieten:

  • Gestaltung der Freizeit je nach Interessen (z.B. Veranstaltungsbesuche wie Kino, gemeinsames Kochen, Einkäufe…)
  • Steigerung der Lebensqualität durch Abwechslung im Alltag
  • Unternehmen von Sportaktivitäten (Walken, Schwimmen, Klettern…)
  • Sehr günstiger Tarif von 4,15 Euro (exkl.Ust), aufgrund der Finanzierung durch das Kärntner Chancenforum
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    Was kann unter eine Freizeitassistenz fallen?

    Im Rahmen der persönlichen Assistenz können zum Beispiel gemeinsame Spaziergänge getätigt werden oder Veranstaltungen besucht werden, um soziale Kontakte aufzubauen. Besuche in Museen, ins Hallenbad oder Ausflüge mit dem Rad können ebenso organisiert werden, wie ein gemeinsamer Besuch ins Kaffeehaus oder ins Einkaufszentrum.

    Nach einem ersten Gespräch mit der Lebenshilfe Kärnten werden Voraussetzungen, Interessen und Vorlieben abgeklärt und die Freizeitassistenz organisiert.

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    Für wen ist die Freizeitassistenz geeignet?

    Personen ab den 18. Lebensjahr, welche im Bezug eines Pflegegelds stehen und in einer selbstständigen Wohnform leben, können eine individuelle Freizeitbegleitung in Anspruch nehmen. Diese zahlen einen sehr günstigen, vom Land Kärnten geförderten Tarif. 

    Die Assistenzleistung beinhaltet eine Unterstützung bei der Bewältigung von Alltagssituationen außerhalb des Arbeitslebens (keine persönliche Arbeits- oder Pflege-Assistenz).

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    Wie viel kostet eine persönliche Assistenz?

    Für die Leistung der Familien- und Freizeitassistenz wird ein Selbstbehalt von 4,15 Euro netto pro Stunde verrechnet (Stand 2017). Für gemeinsam mit der Kundin oder dem Kunden gefahrene Kilometer wird zusätzlich das amtliche Kilometergeld verrechnet. Die in der Freizeitassistenz entstehenden Kosten (z.B. Eintritte Hallenbad, Kino, Theater usw.) müssen vom Kunden bezahlt werden.

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    Wann können die Assistenzleistungen in Anspruch genommen werden?

    Diese Assistenzleistungen können nur außerhalb der Werkstätten-Zeiten und von Montag bis Samstag von 06.00 bis 22.00 Uhr im Ausmaß von max. 80 Stunden pro Monat in Anspruch genommen werden.

Kontakt und Information

Jutta Slama
Morogasse 20/2
9020 Klagenfurt
Telefon: 0681 20328953
Email: J.Slama@lh-k.at