Interessensvertretung

Jeder Mensch – ob mit oder ohne Behinderungen– ist frei und gleich an Würde und Rechten.
Die Lebenshilfe Kärnten unterstützt Menschen mit intellektuellen Behinderungen bei der Vertretung ihrer Interessen in und mit der Gesellschaft. Dabei setzt sie sich für die Verwirklichung einer inklusiven Gesellschaft auf Grundlage der UN-Behindertenrechtskonvention ein. Die UN-Konvention fordert die Achtung der dem Menschen innewohnenden Würde sowie der damit verbundenen Selbstbestimmung und Chancengleichheit.
Auch in der Lebenshilfe Kärnten übernehmen gewählte Interessensvertreterinnen und Interessensvertreter diese wichtige Aufgabe als Sprachrohr für Menschen mit Behinderungen und setzen sich gezielt für die Anliegen von Menschen mit Behinderung ein.

Die Lebenshilfe Österreich vertritt die Rechte von Menschen mit intellektuellen Behinderungen auf Bundesebene. Sie ist der Dachverband der insgesamt acht Lebenshilfe-Landesorganisationen, mit Hauptsitz in Wien. Ein Präsidium steht der Lebenshilfe Österreich vor und entscheidet über die Aktivitäten. Weiterführende Informationen zur Interessensvertretung finde Sie auf der Website der Lebenshilfe Österreich.

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    Aus welchen Mitgliedern besteht die Interessensvertretung der Lebenshilfe Kärnten?

    • Werkstätten-Sprecherinnen und Sprechern und deren Stellvertretungen
    • Wohnhaus-Sprecherinnen und Sprechern und deren Stellvertretungen
    • Gesamt-Sprecherinnen oder Gesamt-Sprecher
    • Team Selbstvertretung
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    Was machen die Sprecherinnen und Sprecher?

    Die Sprecherinnen und Sprecher werden direkt von ihren Kolleginnen und Kollegen am Standort für eine Dauer von 4 Jahren gewählt. Sie haben stets ein offenes Ohr für die Wünsche, Anliegen und Beschwerden. Um allen genügend Raum und Möglichkeiten zu bieten, diese kundzutun bieten die Sprecherinnen und Sprecher einmal pro Monat Besprechungen am Standort an. Dort wird gemeinsam überlegt, wie Probleme gelöst und wie Anliegen und Wünsche erfüllt werden können. Für den Bereich Arbeiten und den Bereich Wohnen gibt es je eine Gesamt-Sprecherin oder einen Gesamt-Sprecher.

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    Warum ist die Interessensvertretung so wichtig?

    Mitsprache und Mitbestimmung sind wichtig für alle Menschen. Jeder Mensch möchte das eigene Leben aktiv gestalten. Der Lebenshilfe Kärnten ist es ein großes Anliegen, dass die von ihr begleiteten Menschen mitreden können. Sie sollen in der Lage sein, ihr Leben innerhalb der Lebenshilfe Kärnten aktiv und ihren Wünschen entsprechend mitzubestimmen und Teilhabe an der Gesellschaft erfahren. Die Interessensvertreterinnen und Interessensvertreter dienen sozusagen als Sprachrohr für ihre Kolleginnen und Kollegen. Alle Menschen, die von der Lebenshilfe Kärnten begleitet werden, sollten durch die gewählten Personen in der Interessensvertretung motiviert und beflügelt werden, ihre Meinungen, Wünsche und Anliegen zu erkennen und anschließend auch offen anzusprechen. Schließlich dient das Feedback der Menschen auch dazu, unsere Dienstleistungen anzupassen und somit die Qualität stetig zu verbessern.

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    Was ist eine Selbstvertretung und warum ist diese notwendig?

    Im Gegensatz zur Arbeit der Sprecherinnen und Sprecher an unseren Standorten sind die Selbstvertreterinnen und Selbstvertreter besonders im politischen Kontext aktiv. Das Team der Selbstvertretung setzt sich aus Personen zusammen, die von der Lebenshilfe Kärnten begleitet werden. Die Hauptaufgabe der Selbstvertreterinnen und Selbstvertreter ist es, politisch aktiv zu werden und sich für die Rechte von Menschen mit Behinderungen stark zu machen.

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    Was hat die UN-Behindertenrechtskonvention damit zu tun?

    Österreich hat im Jahr 2008 die UN-Behindertenrechtskonvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ratifiziert. Das bedeutet: Österreich erkennt die in diesem Übereinkommen festgeschriebenen Menschenrechte an. Durch die Ratifizierung der Konvention muss Österreich eine Umsetzung des Vertrags garantieren. Menschen mit Behinderungen sollen gleiche Rechte bekommen. Mehr als ein Jahrzehnt später wurden zwar einige Dinge zugunsten von Menschen mit Behinderungen verändert, aber es fehlt noch sehr viel, um das Übereinkommen als erfüllt zu betrachten. Darauf hinzuweisen, ist die Aufgabe von Selbstvertreterinnen und Selbstvertretern.

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    Was ist der Selbstvertretungs-Beirat der Lebenshilfe Österreich?

    Zwei Mitglieder des Teams Selbstvertretung der Lebenshilfe Kärnten sind auch Mitglieder des Selbstvertretungs-Beirates der Lebenshilfe Österreich. Der Selbstvertretungs-Beirat besteht aus zwei Mitgliedern je Bundesland und setzt sich auf Bundesebene für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ein. Der Selbstvertretungs-Beirat trifft sich viermal pro Jahr. Die Selbstvertreterinnen und Selbstvertreter beraten die Lebenshilfe Österreich in Hinblick darauf, welchen Standpunkt sie in der Öffentlichkeit zum Beispiel gegenüber Politikerinnen und Politikern oder gegenüber den Medien vertreten soll. Sie beraten auch, welche Ziele sich die Lebenshilfe für die Zukunft setzen soll. Die Lebenshilfe Österreich stellt auf Basis der Maßnahmen des Selbstvertretungs-Beirates Forderungen an die Politik. Die Mitglieder des Selbstvertretungs-Beirats sind auch selbst bei öffentlichen Veranstaltungen dabei. Sie nehmen beispielsweise an Konferenzen und Tagungen teil, sprechen mit Politikerinnen und Politikern und treten als Expertinnen und Experten in eigener Sache für ihre Rechte ein.

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    Sie wollen die Interessensvertretung unterstützen? 

    Die Vision der Lebenshilfe ist eine inklusive Gesellschaft, in der alle Menschen in ihrer Vielfalt und Unterschiedlichkeit anerkannt und wertgeschätzt zusammenleben. Für diese Vision setzt sich die Interessensvertretung als selbstbewusstes Sprachrohr von Menschen mit Behinderungen ein. 

    Wenn Sie diese Vision und die Interessensvertretung mit Ihrer Stimme unterstützen wollen, dann werden Sie ein Mitglied unseres Vereins und verleihen Sie der Interessensvertretung eine starke Stimme. 

Kontakt und Information

Sabrina Stampfer, M.A.
Morogasse 20
9020 Klagenfurt am Wörthersee
EMail: S.Stampfer@lh-k.at