Die Familien- und Freizeitassistenz ist ein Angebot für eine individuelle Unterstützung (1:1) für Erwachsene, Jugendliche oder Kinder mit intellektuellen und/oder mehrfachen Behinderungen im Alltag. Der Wirkungsbereich ist hier zum einen in der Freizeit (Erwachsene, ab 18 Jahren) und zum anderen im Familienverbund (Kinder- und Jugendliche). Es ist einer von vielen sozialen Diensten, welcher es Menschen mit Behinderungen ermöglicht, ein weitgehend selbstbestimmtes Leben zu führen. Denn als Auftraggeber bestimmen die begleiteten Personen selbst über das Programm bzw. den Inhalt der Assistenzleistung und über die Person, welche diese erbringen sollte. So können Aktivitäten unternommen werden, die alleine nicht oder nur schwer umsetzbar wären. 

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    Welche Ziele verfolgt die Familien- und Freizeitassistenz?

    Pflegende Angehörige gewinnen Zeit und empfinden Entlastung. Das Assistenz-Team besitzt fundierte Ausbildungen und Erfahrungen und stellt mit seiner Tätigkeit sicher, dass die Personen in ihrer Würde und ihrem Wunsch auf selbstbestimmten Leben respektiert werden. Nicht die Hilfe, sondern die Kommunikation auf Augenhöhe und das Ermöglichen von Selbstbestimmung stehen im Vordergrund.

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    Was fällt nicht unter die Familien- und Freizeitassistenz?

    Auch wenn die Assistentinnen und Assistenten, welche man auch als verlässliche Alltagsbegleiter bezeichnen kann, unter anderem im Zuhause der Person ihre Aufgabe wahrnehmen, ist diese Leistung nicht als Hilfe im Haushalt bzw. als Unterstützung in der Pflege zu verstehen. Es ist darunter auch nicht zu verstehen, dass die persönliche Assistenz ambulante Arztbesuche begleitet.
    Nähere Informationen zu den Assistenzleistungen, wer die Leistungen in Anspruch nehmen kann sowie weitere Informationen finden Sie in der Broschüre der Familien- und Freizeitassistenz.

     

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    Wie viel kostet eine persönliche Assistenz?

    Für die Leistung der Familien- und Freizeitassistenz wird ein Selbstbehalt von 4,15 Euro netto pro Stunde verrechnet (Stand 2017). Für gemeinsam mit der Kundin oder dem Kunden gefahrene Kilometer wird zusätzlich das amtliche Kilometergeld verrechnet. Die in der Freizeitassistenz entstehenden Kosten (z.B. Eintritte Hallenbad, Kino, Theater usw.) müssen vom Kunden bezahlt werden.

Kontakt und Information

Jutta Slama
Morogasse 20/2
9020 Klagenfurt
Telefon: 0681 20328953
Email: J.Slama@lh-k.at