Meist sind Wohngemeinschaften oder dislozierte Wohnmöglichkeiten ein Folgeschritt nach dem erfolgreichen Wohnen in einer Trainingswohnung. Beim dislozierten Wohnen befindet sich die Wohneinheit außerhalb der gewohnten Umgebung der Lebenshilfe. Als Wohnungsmieter gilt die Lebenshilfe Kärnten, da es sich hierbei weiterhin um eine Wohn-Dienstleistung handelt. Diese Unterstützungsleistungen werden in geringerem Ausmaß als in der Trainingswohnung in Anspruch genommen und es wird darauf hintrainiert, dass diese nur ca. ein- bis zweimal die Woche benötigt werden. Die Begleiterinnen und Begleiter können auch hier selbstverständlich weiterhin hinzugezogen werden. Mit anfänglicher intensiver Begleitung und Unterstützung wird die Begleitungszeit schrittweise reduziert.
Ziele von Wohngemeinschaften sind, Menschen mit Behinderungen eine selbstbestimmte und vor allem eigenverantwortliche Lebensführung zu ermöglichen. Es soll erlernt werden, selbstständig den eigenen Tagesablauf zu gestalten, Verantwortung zu übernehmen, mit anderen in Wohneinheiten harmonisch zusammenleben zu können und seine sozialen Kontakte zu pflegen und zu vertiefen. Das alles sollte unter dem Prinzip der Normalisierung stattfinden - denn auch Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf selbstständiges Wohnen.
Bei einem externen Wohnen ist der Mensch mit Behinderung auch der Mieter der Wohneinheit und steht nicht mehr im institutionellen Rahmen einer Einrichtung. Das bedeutet, es wird keine Unterstützung in Form einer Wohndienstleistung in Anspruch genommen. Als Unterstützung können allerdings Stundenleistungen einer persönlichen Assistenz dazugekauft werden.
Lebenshilfe Kärnten Gemeinnützige Betriebs GmbH
Morogasse 20
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Telefon: 0463 33281 1011
Email: landesleitung@lh-k.at
Wir verwenden Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind technisch notwendig, während andere uns helfen, diese Website zu verbessern oder zusätzliche Funktionen bereitzustellen